Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (AGB) der Rohrbefestigungen Hammerschmid GmbH
HINWEIS: Diese Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen sind grundsätzlich für Rechtsgeschäfte zwischen Unternehmen konzipiert.
1. Allgemeines
Diese Bedingungen gelten ausschließlich, soweit nicht die Vertragspartner ausdrücklich und schriftlich etwas Abweichendes vereinbart haben, für all unsere Lieferungen und Leistungen. Alle Abweichungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Für Irrtümer, Schreib- und Rechenfehler behalten wir uns Richtigstellung und Nachbelastung vor. Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Gerichtsstand, anwendbares Recht und Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz unseres Unternehmens sachlich und örtlich zuständige Gericht. Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort für sämtliche Leistungen, Zahlungen und Lieferungen ist der Sitz des Unternehmens, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt (Linzer Straße 141, 4614 Marchtrenk).
3. Vertragsabschluss und Angebote
Unsere Angebote, Preislisten und Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Der Besteller hat unsere Auftragsbestätigung sofort nach Erhalt zu überprüfen. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn der Besteller nach Erhalt der Auftragsbestätigung und deren Beilagen dieser nicht innerhalb von 8 Tagen nach Ausstellungsdatum schriftlich widersprochen hat. Beschreibungen des Liefergegenstandes und technische Angaben sind unverbindlich.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Dies gilt auch für das Abgehen vom Schriftformerfordernis.
4. Preise
Alle von uns im Angebot und in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, in Euro (€) exklusive Umsatzsteuer. Wir sind berechtigt aufgrund von Änderungen von Lohnkosten durch kollektivvertragliche oder gesetzliche Regelungen oder innerbetrieblicher Abschlüsse, sowie Änderungen anderer, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendigen Kosten, wie jene für Materialen, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc., die Preise jederzeit entsprechend nach billigem Ermessen anzupassen. Der Besteller anerkennt mit seiner Bestellung, dass eine – auch erhebliche – Erhöhung der im Angebot und in der Auftragsbestätigung angeführten Preise aufgrund der starken Schwankungen der Rohstoff-, Vorprodukt-, Transport- und Energiepreise am Weltmarkt möglich ist. Dem Besteller steht aus diesem Grund weder ein Rücktrittsrecht noch die Geltendmachung des Wegfalles der Geschäftsgrundlage zu. Sämtliche Preise verstehen sich ohne Nebenspesen. Kosten für Versand, Zoll und sonstige Leistungen werden je nach Vereinbarung gesondert in Rechnung gestellt.
5. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind, falls nicht Barzahlung oder Vorauskassa vereinbart wurde, innerhalb des vereinbarten Zahlungszieles auf eines unserer drei Konten IBAN AT59 3400 0000 0604 4440, AT73 1200 0800 1689 4800 oder AT31 3468 0000 0810 2600 zu überweisen. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung nur unmittelbar an uns geleistet werden. Zahlungen an Vertreter, Zusteller oder sonstige Dritte oder auf andere Bankverbindungen befreien den Besteller nicht von seiner Zahlungspflicht. Einzige Ausnahme davon ist, wenn wir (Rohrbefestigungen Hammerschmid GmbH) unsere Bankverbindung ändern und die Geschäftsleitung von Rohrbefestigungen Hammerschmid GmbH dem Besteller die neue Bankverbindung telefonisch und zusätzlich schriftlich oder mittels eines elektronisch übermittelten qualifiziert digital signierten Dokuments ausdrücklich bekannt gibt. Nur in diesem einzigen Fall kommt einer Zahlung des Bestellers auf eine andere Bankverbindung, als im 1. Satz angegeben, schuldbefreiende Wirkung zu.
Ist der Besteller mit einer vereinbarten Zahlung oder sonstigen Leistung im Verzug, so können wir entweder auf Erfüllung des Vertrages bestehen und
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die Erfüllung unserer eigenen Verpflichtungen bis zur Begleichung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistung aufschieben, und
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den ganzen noch offenen Kaufpreis fällig stellen, und
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ab Fälligkeit unternehmerische Verzugszinsen in der Höhe von 10 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Österreichischen Nationalbank verrechnen oder
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unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag erklären.
Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt vorbehalten, Zudem sind alle Mahn- und Inkassospesen, die uns durch den Zahlungsverzug des Bestellers entstanden sind, von ihm zu ersetzen.
Hat bei Ablauf der Nachfrist gemäß Punkt 5 lit d) der Besteller die geschuldete Zahlung oder sonstige Leistung nicht erbracht, so können wir durch schriftliche Mitteilung vom Vertrag zurücktreten. Der Besteller hat uns nach Aufforderung bereits gelieferte Waren zurückzustellen und uns Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die uns für die Durchführung des Vertrages entstanden sind.
Wir können angebotene Zahlungen in Form von Wechsel oder Scheck ohne Angaben von Gründen ablehnen. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Verschlechterung der Bonität des Bestellers berechtigen uns die Lieferung auch bezüglich anderer noch nicht abgewickelter Geschäfte zu sistieren, bis der Besteller seine Verpflichtungen erfüllt hat, ohne dass daraus Schadenersatzansprüche gegen uns abgeleitet werden können. Sie berechtigen uns außerdem noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen sowie nach angemessener Nachfrist vom Abschluss zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Lieferbedingungen/Liefertermin/Warenübernahme
Lieferfristen verlängern bzw. verschieben sich um alle Verzögerungen, die durch den Kunden, Lieferanten, behördliche Verfügungen, höhere Gewalt und anderer Umstände, die durch uns nicht zu vertreten sind, um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit verursacht werden. Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns unter Ausschluss von jedem Schadenersatzanspruch darüber hinaus, wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn trotz üblicher und zumutbarer Anstrengungen die Leistung nicht erbracht werden kann.
Wird ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 6 Wochen überschritten, steht dem Besteller ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von weiteren 6 Wochen zu. Die Setzung der Nachfrist hat schriftlich (vom Besteller mittels eingeschriebenen Briefs) unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
Sollte die Nachlieferungsfrist ohne unser Verschulden nicht eingehalten worden sein, besteht das Rücktrittsrecht nicht. In diesem Fall kann der Besteller vier Monate nach Überschreitung des ursprünglichen Liefertermins vom Vertrag zurücktreten.
Reklamationen werden nur innerhalb acht Tagen nach Warenerhalt des Materials anerkannt. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Die Gefahr geht in allen Fällen mit Auslieferung von unserem Lager in Marchtrenk auf den Besteller über. Teilleistungen und Teillieferungen sowie Teilrechnungen sind vom Besteller anzunehmen und zu bezahlen. Teillieferungen und Teilrechnungen sind zulässig und als Teillieferung vom Besteller zu den festgelegten Zahlungskonditionen zu bezahlen. Nimmt der Besteller die Ware nicht an, sind wir berechtigt nach Setzung einer 14-tägigen Frist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Dabei sind wir berechtigt entweder ohne Nachweis eines Schadens 30 % der vereinbarten Auftragssumme oder Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren.
7. Höhere Gewalt
Die Parteien sind von der termingerechten Vertragserfüllung ganz oder teilweise befreit, wenn sie daran durch Ereignisse Höherer Gewalt wie z. B. a) Krieg (erklärt oder nicht erklärt), Feindseligkeiten, Angriff, Handlungen ausländischer Feinde, umfangreiche militärische Mobilisierung; b) Bürgerkrieg, Aufruhr, Rebellion und Revolution, militärische oder sonstige Machtergreifung, Aufstand, Terrorakte, Sabotage oder Piraterie; c) Währungs- und Handelsbeschränkungen, Embargo, Sanktionen; d) Rechtmäßige oder unrechtmäßige Amtshandlungen, Befolgung von Gesetzen oder Regierungsanordnungen, Enteignung, Beschlagnahme von Werken, Requisition, Verstaatlichung; e) Pest, Epidemie, Pandemie, Naturkatastrophe oder extremes Naturereignis; f) Explosion, Feuer, Zerstörung von Ausrüstung, längerer Ausfall von Transportmitteln, Telekommunikation, Informationssystemen oder Energie sowie der (auch teilweise) Ausfall unserer Betriebsanlagen wegen Blitzschlags, Hochwasser oder wegen eines Angriffes unserer IT-Systeme (z.B. Cyberangriff); g) allgemeine Arbeitsunruhen wie Boykott, Streik und Aussperrung, Bummelstreik, Besetzung von Fabriken und Gebäuden gehindert werden.
Termine oder Fristen, die durch das Einwirken der Höheren Gewalt nicht eingehalten werden können, werden maximal um die Dauer der Auswirkungen der Höheren Gewalt oder gegebenenfalls um einen im beiderseitigen Einvernehmen festzulegenden Zeitraum verlängert.
8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum. Wird die gelieferte Ware vor Beendigung des Eigentumsvorbehaltes vom Besteller oder über dessen Auftrag von einem Dritten bearbeitet oder mit einer anderen Sache vermischt oder verbunden, sind wir so weit der Eigentumsvorbehalt nicht ohnedies voll aufrecht erhalten bleibt, jedenfalls Miteigentümer der neuen oder verbundenen Sache im Verhältnis unserer Forderung im Wert der neuen oder verbundenen Sache. Eine Weiterveräußerung der von uns gelieferten Ware oder des aus der Verarbeitung oder Verbindung neu entstandenen Gegenstandes vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises ist dem Besteller nur mit unserer Zustimmung gestattet. In diesem Fall gilt die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware dem Besteller gegenüber seinem Abnehmer zustehende Forderung als an uns abgetreten. Auf unserem Wunsch hat der Besteller die Abtretung seinem Schuldner bekanntzugeben und uns die erforderlichen Auskünfte zu geben bzw. die Unterlagen auszuhändigen. Kommt der Besteller mit seiner Zahlungspflicht uns gegenüber in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem vereinbarten Eigentumsvorbehalt ergebenden Pflichten, so wird die gesamte aushaftende Forderung sofort fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, die Herausgabe der in unserem Eigentum stehenden Ware zu verlangen und diese beim Besteller abzuholen, wobei der Besteller auf die Geltendmachung einer Zurückhaltung verzichtet.
9. Gewährleistung
Bei sonstigem Ausschluss von Gewährleistungsansprüchen ist der Besteller verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Übernahme zu überprüfen und festgestellte Mängel sofort schriftlich in detaillierter Weise anzuzeigen. Wird eine solche Mängelrüge nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware als genehmigt. Eine Verlängerung der Gewährleistungsfrist tritt wegen einer Mängelbehebung nicht ein. Wir sind zur Nachbesserung oder Nachlieferung nicht verpflichtet, solange der Besteller seine Vertragspflicht nicht ordnungsgemäß erfüllt hat. Nach unserer Wahl können wir Gewährleistungsansprüche in der Form erfüllen, dass wir den Mangel beheben oder durch mangelfreie Ware ersetzen. Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware verändert, unsachgemäß behandelt oder ohne unsere Zustimmung verarbeitet wird. Für Kosten für eine durch den Besteller selbst vorgenommene Mängelbehebung haben wir ausschließlich dann aufzukommen, wenn wir hierzu die schriftliche Zustimmung gegeben haben. Hinsichtlich der Eignung der gelieferten Ware leisten wir ausschließlich dann Gewähr, dass diese im Sinne unserer Bestimmungen und Vorschriften verwendbar ist. Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass die vertragsgegenständlichen Sachen bestimmungsgemäß und ausschließlich im Sinne einer allfälligen mitgelieferten Anleitung verwendet werden. Als zugesichert gelten nur solche Eigenschaften, die von uns ausdrücklich und schriftlich zugesichert wurden. Handelsübliche und/oder herstellungstechnische bedingte Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und Material berechtigen ebenso wenig zu einer Beanstandung wie Farbabweichungen oder dergleichen.
10. Haftung
Alle Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen und zwar ohne Rücksicht darauf aus welchem Rechtsgrund sie hergeleitet werden, insbesondere auch gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Personen-, Sach- und Vermögensschäden welche durch einen Fehler der Ware entstanden sind, wobei vor allem Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden wie Produktionsausfall oder entgangener Gewinn und dergleichen zur Gänze ausgeschlossen sind, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Eine Haftung unsererseits ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetriebnahme, Wartung, Instandhaltung durch den Käufer oder nicht vom Verkäufer autorisierte Dritte, oder natürliche Abnutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war.
Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
11. Storno
Eine Stornierung der Bestellung sowie eine Rückgabe von bereits gelieferten Artikeln ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte dennoch die Zurücknahme gelieferter Ware mit uns vereinbart worden sein, werden abzüglich uns entstehender anteiliger Lager- und Verwaltungskosten, mindestens aber abzüglich 15 % des Rechnungsbetrages, gutgeschrieben. Die Rücknahme erfolgt darüber hinaus nur im Zustand der Anlieferung und bei frachtfreier Zusendung.
Es steht uns frei, Änderungen und Ergänzungen, die vom Besteller nach Vertragsabschluss gewünscht werden, zu berücksichtigen. Gegebenenfalls werden diese gesondert nach tatsächlichem Aufwand an Arbeitszeit und Material verrechnet.
12. Urheberrecht/Geheimhaltung
Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt.
Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
Uns überlassene Muster und Zeichnungen, auch solche die nicht zum Auftrag geführt haben, stehen dem Besteller zur Verfügung. Sollten diese nicht binnen sechs Wochen nach Angebotsabgabe oder Auftragsdurchführung abgeholt werden, sind wir zur Vernichtung berechtigt.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig, unwirksam, gesetzwidrig oder undurchsetzbar sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. In einem solchen Fall wird die ungültige, unwirksame, gesetzwidrige oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck dieser Bestimmung in gesetzlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
Änderungen, Satz- und Druckfehler in der Preisliste sind vorbehalten. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle bisherigen Preise die Gültigkeit.